Die UVV Prüfung

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Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen. Zum Hintergrund: Laut Unfallverhütungsvorschrift (UVV) § 57 (1) und (2) der Berufsgenossenschaft BGV D29 ist für Sie als Unternehmer eine mindestens einmal im Jahr durchzuführende Betriebssicherheitsprüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge durch einen Sachkundigen, mit entsprechender Dokumentation, bindend. Unter Betriebssicherheit ist die Verkehrssicherheit plus Arbeitssicherheit zu verstehen.

Diese Prüfung steht nicht in Verbindung mit der Hauptuntersuchung nach § 29 STVZO, sondern muss separat erfolgen. Das heißt für Sie konkret, bei Missachtung dieser Halterpflicht kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung verweigern, falls ein Unfall auf einen ungeklärten Prüfpunkt der BGV D 29 zurückzuführen ist. Zusätzlich müssen Sie mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen.

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Auto Individuell Automotive GmbH

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Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören!

*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.